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Nationale Tarifverträge





Anders als in anderen europäischen Staaten gibt es in Italien keine gesetzlichen Mindestlöhne, die für alle Beschäftigten einer bestimmten

Branche gelten; daher spielen die Sozialpartner und die auf nationaler Ebene geführten Tarifverhandlungen für die Festlegung von Mindestlöhnen eine zentrale Rolle.

Genauer gesagt sind Tarifverträge nach der geltenden italienischen Rechtsordnung nur für diejenigen Arbeitgeber verbindlich, die bei den jeweils am Vertragsabschluss beteiligten Gewerkschaften registriert sind.

Gleichwohl ist jeder Arbeitgeber, auch wenn er nicht registriert ist, nach Artikel 36 der Verfassung dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die eigenen Beschäftigten eine ausreichende Vergütung erhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zur Qualität und zum Umfang der Arbeit steht. In der italienischen Rechtsprechung wird dieses Verfassungsgebot dahingehend ausgelegt, dass eine Vergütung dann als ausreichend und angemessen gilt, wenn sie der Vergütung entspricht, die von den Gewerkschaften im Tarifvertrag für die Branche vereinbart wurde, der der Arbeitgeber angehört. Der Mindestlohn ist in nationalen Branchentarifverträgen („Contratti Collettivi Nazionali di Categoria“ – CCNL) geregelt, die von den auf nationaler Ebene vertretungsstärksten Gewerkschaften vereinbart werden; diese Verträge werden von den Gerichten herangezogen, wenn ein Arbeitnehmer der Ansicht ist, eine Vergütung sei nicht ausreichend und verhältnismäßig. Was die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge anbelangt, so sieht Artikel 1, Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 338 vom 9.10.1989, das in das Gesetz Nr. 389/1989 überführt wurde, vor, dass bei mehreren Tarifverträgen in ein und demselben Wirtschaftszweig das für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zugrunde zu legende Entgelt nicht niedriger sein darf als das Entgelt, das in den Tarifverträgen festgelegt ist, die nur von den vertretungsstärksten Gewerkschaften abgeschlossen wurden.

Aus einer Analyse der von der Arbeitsaufsichtsbehörde (INL) übermittelten Daten geht hervor, dass die meisten entsandten Arbeitskräfte in Italien im Baugewerbe, im Maschinenbau und im Verkehrssektor beschäftigt sind. Aus diesem Grund veröffentlichen wir auf der Website die Tarifverträge, die von den vertretungsstärksten nationalen Gewerkschaftsverbänden unterzeichnet wurden und die am häufigsten für italienische Arbeitnehmer gelten, die in diesen Branchen tätig sind.

Mindestlohntabellen der drei genannten Tarifverträge.

Die nationalen Branchentarifverträge sind im nationalen Archiv der Tarifverträge des CNEL (Archivio Nazionale dei contratti collettivi di lavoro del CNEL) abrufbar.

  • Mindestlohntabellen des CCNL






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