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IMI-System





Das „Binnenmarktinformationssystem“ (IMI) zur Stärkung der in der Richtlinie 2014/67/EU vorgesehenen Instrumente für die Verwaltungszusammenarbeit und die gegenseitige Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten ist eine Softwareanwendung, die den Aufsichtsbehörden kostenlos zugänglich ist, um den Informationsaustausch zwischen den EULändern über die länderübergreifende Entsendung von Arbeitnehmern zu erleichtern. Das IMI ermöglicht es den zuständigen Aufsichtsbehörden eines Mitgliedstaats, die für das System registriert und zugelassen sind (die nationale Arbeitsaufsichtsbehörde und ihre lokalen Büros für Italien), die entsprechenden Behörden in anderen EU-Ländern zu ermitteln und mit ihnen rasch und effizient zu kommunizieren, indem sie vorab übersetzte Standardfragen und Antworten sowie die automatische Übersetzung von Texten aus und in jede Amtssprache der EU verwenden. Auf diese Weise können Informationen sowohl über Unternehmen, die Arbeitnehmer in EU-Länder entsenden, als auch über entsandte Arbeitnehmer angefragt werden, die für die Durchführung von Kontrollen der länderübergreifenden Entsendung erforderlich sind, welche in die Zuständigkeit der ersuchenden Behörde fallen. In der Richtlinie2014/67/EU wurde die Einführung des IMI-Systems durch Aktivierung zweier neuer Funktionen vorgesehen, welche die Mitteilungsersuchen zu behördlichen oder gerichtlichen Maßnahmen bzw. Beitreibungsersuchen im Zusammenhang mit Verwaltungssanktionen an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats betreffen. Diese Funktionen dürfen von der ersuchenden Behörde ausschließlich im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Vorschriften zu grenzüberschreitenden Entsendungen wahrgenommen werden.






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