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Ansprechpartner





Die Generaldirektion für Arbeitsbeziehungen (Direzione Generale deirapporti di lavoro e delle relazioni industriali) des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik ist im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs für die Umsetzung der Vorschriften über Arbeitsbeziehungen zuständig, auch im Falle grenzüberschreitender Entsendungen.
Das Ministerium leistet Nutzern, die die obligatorische Vorabmeldung einreichen müssen, gezielte Hilfestellung. Rechtliche und technische Fragen können über das Portal URP online gestellt werden.
Darüber hinaus informieren die örtlichen Büros der Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen über die Rechtsvorschriften zu grenzüberschreitenden Entsendungen und die damit verbundenen Anforderungen.







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