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Beobachtungsstelle





Eine im gesetzesvertretenden Dekret Nr. 136/2016 vorgesehene und durch das Ministerialdekret Nr. 52/2019 eingerichtete Beobachtungsstelle sammelt Informationen über grenzüberschreitende Entsendungen in Italien, wie die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer, die Dauer sowie die am stärksten betroffenen Sektoren und Regionen.

Mit dem Ministerialdekret Nr. 27 vom 11. Februar 2020 wurde die Zusammensetzung der Beobachtungsstelle durch die Ernennung von Mitgliedern, die den Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (CISL), Confcommercio und die Staatliche Anstalt für soziale Vorsorge (INPS) vertreten, geändert.

Die Beobachtungsstelle setzt sich zusammen aus:

  • drei Vertretern, die von den auf nationaler Ebene vertretungsstärksten Gewerkschaftsorganisationen benannt werden,
  • drei Vertretern, die von den auf nationaler Ebene vertretungsstärksten Arbeitgeberorganisationen benannt werden,
  • zwei Vertretern des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik, von denen einer den Vorsitz führt,
  • einem Vertreter der Nationalen Agentur für aktive Arbeitsmarktpolitik (ANPAL),
  • einem Vertreter des INPS,
  • einem Vertreter des INAPP,
  • einem Vertreter, der von der Staatskanzlei bestimmt wird.
Um den Bericht „Entsendebeobachtungsstelle – Erste Daten“ zu konsultieren, klicken Sie hier.
Um den Bericht „Daten vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021“ zu konsultieren, klicken Sie hier.






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