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Inanspruchnahme des Rechtsschutzes





Entsandte Arbeitnehmer, die in Italien arbeiten oder gearbeitet haben, können ihre Rechte in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren geltend machen.

Rechtswidrige Fälle können den örtlichen Stellen der Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde gemeldet werden, die die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen einleiten werden. Die Kontaktdaten der nächstgelegenen Stelle finden Sie hier.







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